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Allgemeine Geschäfts- / Teilnahmebedingungen

Von Corporate Work – Institut für nachhaltige Kompetenzentwicklung

1 Anwendungsbereich & Begriffsbestimmung

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen bei Corporate Work, Institut für nachhaltige Kompetenzentwicklung, Hamburg (im Folgenden: „Corporate Work“), die getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen werden Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen.

1.2

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2 Anmeldung

2.1

Für Ihre Anmeldung haben wir auf unserer Website ein Formular bereitgestellt, welches Sie uns vollständig ausgefüllt, wie folgt per Brief, Telefax oder E-Mail übersenden:

Corporate Work

Institut für nachhaltige Kompetenzentwicklung

Tannenweg 61

22415 Hamburg

Fax 040 22 60 53 97
info@corporate-work.net

2.2

Mit der Übersendung des Anmeldeformulars geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, welches von Corporate Work angenommen werden muss, damit ein Vertrag geschlossen wird.

2.3

Ihre Anmeldung gilt jedoch als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Unabhängig davon erhalten Sie von uns eine Anmelde- und Annahmebestätigung.

2.4

Eine Anmeldung kann grundsätzlich auch telefonisch erfolgen. Bei der telefonischen Anmeldung wird der Teilnehmer zur Einsichtnahme dieser AGB/Teilnahmebedingungen auf die Internetseite von Corporate Work verwiesen, auf Verlangen werden diese AGB/Teilnahmebedingungen in Textform übersandt. Bei Anmeldungen per Brief, Fax oder E-Mail, werden dem Teilnehmer die AGB/Teilnahmebedingungen per Fax oder E-Mail übermittelt.

 

3 Seminargebühren und Fälligkeit

Sie erhalten etwa vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Rechnung. Die Gebühr wird 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Gebühr sofort nach Erhalt einer Rechnung fällig.

Wir bieten Ihnen weiterhin die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren an. Nach entsprechender Absprache und Bestätigung durch Corporate Work ist auch eine Ratenzahlung möglich.

4 Stornierung / Kündigung

4.1

Jederzeit, spätestens aber bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, können Sie Ihre Anmeldung kostenlos stornieren.

4.2

Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.

4.3

Wir berechnen für eine Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00 (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%).

4.3.1

Stornieren oder kündigen Sie Ihre Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, stellen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%) in Rechnung. Betrifft Ihre Anmeldung Veranstaltungen die mehrere Module umfassen, stellen wir Ihnen die rechnerisch anteiligen Kosten für das 1. Modul (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%).

4.3.2

Stornieren oder kündigen Sie Ihre Veranstaltungsanmeldung weniger als 1 Woche vor Beginn, stellen wir Ihnen Ausfallhonorar in Höhe von 80% der Gebühr (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%) in Rechnung. Betrifft Ihre Anmeldung Veranstaltungen die mehrere Module umfassen, verbleibt es bei der Regelung aus Ziff. 4.3.1.

4.3.3

Sie haben auch die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zur Veranstaltung zu schicken. Der Ersatzteilnehmer hat den vollen Veranstaltungspreis zu zahlen. Corporate Work hat das Recht, den benannten Ersatzteilnehmer, aus in dessen der Person begründeten berechtigten Bedenken abzulehnen. Wird der Ersatzteilnehmer akzeptiert und zahlt dieser den Veranstaltungspreis vertragsgemäß, berechnen wir unbeschadet Ziff. 4.3 kein Ausfallhonorar gem. Ziff. 4.3.1 oder 4.3.2.

4.3.4

Sagen Sie weder rechtzeitig ab und benennen auch keinen akzeptierten, zahlenden Ersatzteilnehmer, müssen wir auf Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr bestehen. Dieses Honorar richtet sich bei Modulveranstaltungen nach den rechnerisch anteiligen Kosten für das 1. Modul zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von EUR 100,00 (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%) für den Aufwand der Vorbereitung der Veranstaltung.

4.4

Kündigen Sie den Vertrag nach bereits erfolgter Teilnahme an einem oder mehreren Modulen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Die noch anteilig zu berechnenden Kosten gemäß Ziff. 4.3.1 beziehen sich dann auf das jeweils folgende Modul. Bereits wahrgenommene Module und erhaltene Arbeitsunterlagen sind voll zu bezahlen. Die ersatzweise Benennung eines akzeptierten, zahlenden Ersatzteilnehmers scheidet aus der Natur der Sache aus.

4.5

Bereits geleistete Zahlungen oder Überzahlungen werden entsprechend binnen 4 Wochen erstattet.

4.6

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsteile unberührt. Für Corporate Work ist ein wichtiger Grund insbesondere dann anzunehmen, wenn:

  • Sie straffällig werden
  • Sie andere Teilnehmer oder Dozenten wiederholt verächtlich machen oder gar beleidigen.
  • Sie das Ansehen von Corporate Work und/oder der Partner von Corporate Work öffentlich unangemessen verächtlich machen und / oder sonst unberechtigt schädigen.
  • Aus in Ihrer Person liegenden Gründen die Ausbildung für Corporate Work und deren Mitarbeiter unzumutbar machen. Unzumutbarkeit liegt unter anderem dann vor, wenn Sie sich auch nach Ermahnung nicht im erforderlichen Maße Interesse an einer Zusammenarbeit zeigen oder den zur Fortsetzung erforderlichen Lernerfolg im Verlaufe der Ausbildung vermissen lassen.

4.7

Der Teilnehmer hat das Recht, einen niedrigeren Schaden oder entgangenen Gewinn nachzuweisen, wie Corporate Work das Recht zusteht, einen höheren Schaden oder entgangenen Gewinn nachzuweisen.

5 Programmänderung und Absage durch Corporate Work

5.1

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Veranstaltungen, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens 1 Woche vor Beginn), Sperrung / Schließung des Veranstaltungsortes, oder bei höherer Gewalt vorbehalten müssen.

In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Dozentenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.

5.2

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

5.3

Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Gebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Corporate Work.

6 Begleitende Arbeitsunterlagen

6.1

Zu nahezu allen Veranstaltungen geben wir – zu Beginn der Veranstaltung – begleitende Arbeitsunterlagen heraus.

6.2

Corporate Work haftet nicht für die Inhalte Vorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Corporate Work oder eines Erfüllungsgehilfen von Corporate Work vorliegt.

7 Urheberrecht

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung Corporate Work vervielfältigt werden.

8 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

8.1

Die Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.

8.2

Die Abtretung eines Anspruchs des Teilnehmers ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung durch Corporate Work wirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

8.3

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9 Leistungserbringung

Die Erbringung der Leistung erfolgt am zuvor bekannt gegebenen Veranstaltungsort. Der Inhalt bestimmt sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung der gebuchten Veranstaltung.

BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Corporate Work
Institut für nachhaltige Kompetenzentwicklung

Axel Janßen
Tannenweg 61
22415 Hamburg

FAX: 040 22 60 53 97
info@corporate-work.net

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERUFSBELEHRUNG

11 Haftung auf Schadensersatz

11.1

Corporate Work haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

11.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Corporate Work nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel eines Vertragsgegenstandes verursachte Schäden haftet Corporate Work nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.3

Unabhängig von einem Verschulden von Corporate Work bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Eine etwaige Herstellergarantie ist eine Garantie ausschließlich des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Corporate Work dar.

12 Verwendung von Daten / Datenschutz

12.1

Alle personenbezogenen Daten werden bei Corporate Work streng vertraulich behandelt. Persönliche Kundendaten werden nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung verwendet oder soweit gesetzliche Vorschriften dies vorschreiben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden gespeichert und nur so lange vorgehalten, wie vertragliche Zwecke oder gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen. Hierfür reicht eine E-Mail an:

info@corporate-work.net

oder ein Schreiben an:

Corporate Work
Institut für nachhaltige Kompetenzentwicklung

Axel Janßen
Tannenweg 61
22415 Hamburg

12.2

Corporate Work und seine Erfüllungsgehilfen verpflichten sich darüber hinaus zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle Informationen und Erkenntnisse die Corporate Work und seiner Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden.

13 Teilnahmebescheinigungen / Zertifizierungen

Als Teilnehmer der Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Das Zertifikat „Systemischer Management Coach (SMC)“ können Sie nach Abschluss eines entsprechenden Lehrgangs, protokollierter Durchführung von 3 Coachings außerhalb der Ausbildung und einem Selbst Coaching, sowie dem erfolgreichen Bestehen der Zertifizierung (Modul 7) erhalten. Das Zertifikat „Systemischer Team Coach (STC)“ können Sie als zertifizierter „Systemischer Management Coach (SMC)“ erhalten, sofern Sie zusätzlich ein Teamcoaching durchgeführt und protokolliert haben.

14 Sonstiges

14.1

Alle mit Corporate Work abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des U.N. Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14.2

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist als Gerichtsstand der Sitz von Corporate Work vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, wenn diese keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.3

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Corporate Work.

14.4

Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen. Im Fall eines Dissenses in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).

14.5

Anzeigen und Erklärungen gegenüber Corporate Work sind in schriftlicher Form abzugeben, es sei denn, es wurde ausnahmsweise abweichendes vereinbart.

14.6

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

Stand: 26.09.2013

Erstellt durch: Oliver Lührs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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